Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Alle Angebote sind unverbindlich u. freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung o. Rechnung erteilt ist bzw. die Lieferung ausgeführt ist.
2. Eingehende Bestellungen werden sofern kein fester Liefertermin vereinbart wurde, im Rahmen der Möglichkeiten ausgeliefert. Die Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Fälle von höherer Gewalt, auch Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen jeder Art u. behördlicher Maßnahmen befreien den Verkäufer nach seiner Wahl oder von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist o.d. Liefertermins.
3. Sofern im Einzelfalle nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Der Kaufpreis wird fällig bei Erhalt der Ware. Alle Artikel sind von jeglicher Skontierung ausgenommen. Nach Ablauf einer Lieferwoche wird der Rechnungsbetrag in der folgenden Woche fällig .Nach Ablauf von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ist der Verkäufer berechtigt, seit Rechnungsdatum Zinsen in Höhe der jeweiligen Bank Debetzinsen, einschließlich Provision und Spesen, zu berechnen, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Die sofortige Geltendmachung des gesamten jeweils geschuldeten Betrages bleibt vorbehalten für den Fall, daß ein Scheck nicht eingelöst wird, der Käufer eine fällige Forderung nicht oder die Kreditwürdigkeit des Käufers eine weitere Stundung nicht rechtfertigt.
4. Zahlungen sind nur dann rechtsverbindlich geleistet, wenn sie unmittelbar an den Verkäufer oder auf dessen Bankkonten oder an schriftlich Beauftragte erfolgte. Zahlungen an das Personal des Verkäufers sind ohne schriftliche Inkassovollmacht gültig, wenn die Zahlung gegen Aushändigung einer vom Verkäufer ausgefertigten u. unterschriebenen Quittung erfolgt. Das Risiko bei Zahlungen an nicht empfangsberechtigte Personen u. auf dem Postwege abhandenkommene Schecks trägt der Käufer.
5. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Weiterveräußerung ist im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gestattet. Der Käufer tritt seine sämtlichen ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen schon heute im voraus in voller Höhe an den Verkäufer ab, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird u. ohne daß es noch einer besonderen Abtretungserklärung für den einzelnen Verkaufsfall bedarf. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung des Verkäufers nur in der Höhe des Wertes der jeweils weiterverkauften unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware. Der Verkäufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen bei Zahlungsverzug des Abnehmers ohne dessen Benachrichtigung einzuziehen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich herauszuholen. Wenn der Verkäufer das Recht zur Rücknahme der Ware ausübt ist darin ein Rücktritt vom Vertrag nur dann zu sehen, wenn der Verkäufer dieses schriftlich erklärt. Bei Pfändung von Ware von Dritten ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer unter Übersendung des Pfändungsprotokolls bzw. Beschlusses, sofort zu benachrichtigen. Bei Unterlassung dieser Anzeigepflicht haftet der Käufer dem Verkäufer gegenüber für allen sich daraus ergebenen Schaden. Sämtliche Rechnungen gelten bezüglich des Eigentumsvorbehaltes als einheitliche Rechnung. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann in Kraft, wenn nach erfolgtem Kontoabschluß eine Anerkennung des Saldos stattgefunden hat.
6. Mängelrügen müssen innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich dem Verkäufer mitgeteilt werden. Beanstandungen wegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Beraubung, Minderlieferung sowie Transportgefahren u. der sich daraus ergebenden Minderung der Qualität sind nicht zulässig, wenn der ordnungsgemäße Empfang der Ware auf dem Lieferschein quittiert ist. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer die Wahl, ob Ersatzlieferung in Natural oder wertmäßig Gutschrift erteilt wird. Fassbier kann in Reklamationsfällen nur gutgeschrieben werden, wenn die Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach der Anlieferung erfolgt und mehr als 50 % des Fassinhaltes vorhanden sind, ferner wenn eine anhaltende Kellertemperatur von max. 10 C nachgewiesen wird.
7. Für Flaschen u. Kästen bei Lieferung von Flaschenbier und alkoholfreien Getränken wird grundsätzlich Pfandgeld erhoben ( ausgenommen Einwegverpackungen ). Die Pfandhöhe entspricht den örtlich allgemeinen Sätzen und richtet sich im wesentlichen danach, wie hoch der Verkäufer von seinem Lieferanten belastet wird. Flaschen, Kästen, Fässer und Paletten bleiben Eigentum des Verkäufers bzw. dessen Vorlieferanten. Der Käufer hat für schnellstmöglichen Rücklauf des Leergutes zu sorgen. Er haftet für fehlendes oder abhanden gekommenes Leergut. Der Verkäufer ist berechtigt, fehlende Flaschen, Kisten, Fässer und Paletten auf der Basis des jeweiligen Wiederbeschaffungspreises für neue Stücke in Rechnung zu stellen. Als abhanden gekommenes Leergut werden die Lieferungen angesehen, die acht Wochen nach Auslieferung an den Käufer nicht zurückgekommen sind.
8. Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem zweiten Monat ab Lieferdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. CO 2 Flaschen dürfen nicht von ihnen verliehen oder weiterverkauft werden, da der Käufer für die angelieferte Flasche verantwortlich ist. Wird nach Ablauf von 12 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Kohlensäureflasche nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungswert berechnet.
9. Unseren Kunden/Lieferanten ist bekannt, daß wir die Daten speichern u. elektronisch verarbeiten.
10. Änderungen u. Abweichungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Schriftliche Abänderungen haben stets den Vorrang vor den allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
11. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Norden für beide Teile als vereinbart.
